nach Klinikaufenthalten, bei chronischen Erkrankungen
Patient*in geworden und gewesen zu sein, ist eine biografische Erfahrung und manchmal auch ein tiefer biografischer Einschnitt. Ein Teil von dir bleibt ganz du selbst, unbeschädigt und makellos. Ein anderer Teil braucht es vielleicht, neu gefunden, neu beschrieben, neu erkundet, neu verankert, neu erzählt zu werden. Mit den 10 Werkzeugen eignest du dir dein Wesen, dein Leben, die Geschichte deines Schicksals Schritt für Schritt selbst wieder an. Du, mit deinem Geist und deiner Seele, erkundest und stärkst deine ureigene Wahrheit. Du wirst wieder ganz neu zum gestaltenden Menschen deiner inneren Landschaften, deiner äußeren Umstände und deiner Lebenswerke.
Hierbei wachsen Selbst-Wirksamkeit, Selbst-Führung, Selbst-Regulation, Selbst-Beziehung, Selbst-Begegnung und Selbst-Treue.
Nachsorge für die Seele, behutsame Selbst-Fürsorge nach
* stationärer Rehabilitation auf verschiedenen Fachgebieten: Psychosomatik, Orthopädie, Onkologie, Kardiologie
* anderen Klinikaufenthalten
* Fastenkuren
* ambulanten Psychotherapien
wieder Gestalter*in des eigenen Lebens werden nach
* Lebenskrisen
* Verlusten, Todesfällen, gravierenden Veränderungen, Schicksalsschlägen
* spirituellen Auszeiten und spirituellen Krisen
geringer finanzieller Aufwand
Das Angebot der 10 Werkzeuge richtet sich an Selbstzahler. Jedoch sind die Kosten relativ gering, weil das Meiste durch das Üben zwischen den Sitzungen selbst getan wird. Es sind nur wenige Gespräche im Verlauf von Wochen oder Monaten nötig. Innerhalb einer Spanne kann jede/r das Stundenhonorar nach Höhe des Einkommens einschätzen. Mehr dazu ist hier zu finden:
Es bestehen keine Möglichkeiten der Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen oder Träger der Rentenversicherungen. Ausnahme sind zuweilen private Krankenkassen, die (nach vorheriger Abklärung) Kosten für Heilpraktiker-Leistungen erstatten oder Zusatzversicherungen speziell für Heilpraktiker-Behandlungen. Ich besitze die Psychotherapie-Erlaubnis nach dem deutschen Heilpraktikergesetz.